Aktuelle Corona-News
Stand 10/06/2021
Am 10.6.2021 treten mit der 4. Novelle zur Covid-19-Öffnungsverordnung auch die ersten Erleichterungen am Arbeitsplatz in Kraft. Zudem haben sich die Sozialpartner auf die Verlängerung der Corona Kurzarbeit geeinigt. Während die Freistellungsmöglichkeit für ungeimpfte Schwangere verlängert werden soll, wird die Freistellungsmöglichkeit für Angehörige einer Risikogruppe mit Ende Juni auslaufen.
1. Erleichterungen am Arbeitsplatz ab 10.6.2021
Wie auch in anderen Lebensbereichen muss künftig am Arbeitsplatz nicht mehr ein Abstand von zwei Metern, sondern nur noch von einem Meter eingehalten werden. Ein Mund-Nasen-Schutz (keine FFP2-Maske) ist grundsätzlich nur mehr in geschlossenen Räumen zu tragen. Im Außenbereich eines Arbeitsplatzes entfällt somit die Maskenpflicht (bis auf wenige Ausnahmen).
Arbeitnehmer in der Gastronomie sind nunmehr – wie auch die Kunden – verpflichtet, einen aktuell gültigen „3G-Nachweis“ (geimpft, getestet oder genesen) zu erbringen. Bei der Gültigkeitsdauer der Tests gelten die allgemeinen Regeln (sohin insbesondere Gültigkeit von Antigen-Tests für 48 Stunden und PCR-Tests für 72 Stunden). Kellner müssen darüber hinaus sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien eine FFP2-Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Weiters entfällt im beruflichen sowie auch im privaten Bereich die Beschränkung der maximal erlaubten 2 Personen pro Sitzreihe im Fahrzeug. Weiterhin gilt diese Beschränkung aber für Taxis und taxiähnliche Betriebe. Somit kann ein betrieblich genutzter PKW nun auch von 5 Personen (inkl. Lenker) genutzt werden.
2. Kurzarbeit Phase V
Mit Ende Juni 2021 läuft das aktuelle Corona Kurzarbeitsmodell der Phase 4 aus. Ab Juli 2021 soll Kurzarbeit in der Phase 5 in zwei Modellen zur Verfügung stehen. Besonders betroffenen Branchen (zB Luftfahrtbranche, Nachtgastronomie) sollen weiterhin umfassend Kurzarbeit beantragen können, während anderen Branchen das Modell der Kurzarbeit nur mehr eingeschränkt zur Verfügung stehen wird.
Die Bundesrichtlinien für die Kurzarbeit Phase 5 wurden noch nicht veröffentlicht. Sobald diese vorliegen, werden wir darüber berichten.
3. Freistellung für ungeimpfte Schwangere und Risikogruppen
Bisher mussten schwangere Arbeitnehmerinnen, die in ihrer Arbeit physischen Kontakt zu anderen Personen haben und die keine andere Tätigkeit verrichten können, ab der 14. Schwangerschaftswoche freigestellt werden. Da seit kurzem die Covid-19 Schutzimpfung auch für Schwangere zugelassen und empfohlen wird, können ab 1.7.2021 geimpfte Schwangere auch keine Freistellung mehr in Anspruch nehmen. Durch die Impfung besteht ein ausreichender Schutz vor einer (schweren) Erkrankung. Der Sozialausschuss beschloss jedoch am 9.6.2021 eine Verlängerung der Freistellungsmöglichkeit für ungeimpfte Schwangere bis Ende September 2021. Es ist davon auszugehen, dass die Verlängerung der Freistellungsmöglichkeit im Nationalrat als Gesetz beschlossen werden wird.
Gleichzeitig traf der Sozialsauschuss am 8.6.2021 den Beschluss, die Freistellung für Angehörige der so genannten Risikogruppe nach dem 30.6.2021 nicht weiter zu verlängern. Die diesbezügliche Differenzierung zwischen Schwangeren und Risikopatienten liegt an der späteren Zulassung des Impfstoffes für Schwangere. Während Risikogruppen bei der Impfung von Beginn an priorisiert wurden, können Schwangere erst seit kurzem geimpft werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Judith Morgenstern
Remo Sacherer
und deren Arbeitsrechts-Team
office@mo-sa.at
+43 1 218 13 30-0
#WirGestaltenArbeitsrecht
MOSA Rechtsanwälte
Berggasse 7/5
1090 Wien