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Stand 28/05/2021
Die Angleichung der Kündigungsfristen und -termine für Arbeiter soll ein weiteres Mal verschoben werden.
Bereits 2017 wurde die Angleichung der Kündigungsfristen und -termine für Arbeiter an jene der Angestellte beschlossen. Der bereits einmal auf 1.7.2021 verschobene Termin für das Inkrafttreten dieser Regelung soll nach Wunsch der Regierung (Initiativantrag im Parlament vom 26.5.2021) nun neuerlich verschoben werden. Demnach sollen die Kündigungsfristen und -termine der Angestellten für die Kündigungen von Arbeitern erst nach dem 30.9.2021 gelten.
Sollten Sie in einzelvertraglichen Regelungen bereits die neuen Kündigungsbestimmungen ab 1.7.2021 fixiert haben, ist eine einvernehmliche Änderung der Arbeitsverträge anzuraten.
Es ist davon auszugehen, dass dieser Gesetzesantrag noch im Juni 2021 im Parlament beschlossen wird. Wir halten Sie über diese Änderungen am Laufenden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Judith Morgenstern
Remo Sacherer
und deren Arbeitsrechts-Team
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